Besitzer einer Immobilie sind verpflichtet, einen Energiepass vorzuweisen, wenn sie die Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Dieser ist ein Überblick über die anfallenden Energiekosten.

Mit dem Energiepass erhalten Mieter oder Käufer einer Immobilie die Möglichkeit, einen Überblick über die durchschnittlichen Nebenkosten des Gebäudes oder der Wohnung zu erhalten. Doch was muss im Energiepass stehen? Generell gibt es kein offiziell auszufüllendes Formular. Dennoch gibt es bestimmte Richtlinien, die einzuhalten sind. Ein Energiepass muss eine Mindestlänge von vier Seiten aufweisen. Auf diesen Seiten wird Bezug genommen auf das Gebäude selbst. Um was für eine Immobilie handelt es sich? Wann wurde sie erbaut oder modernisiert? Ein weiterer Punkt ist der Energiebedarf, der anhand von festgelegten Formen berechnet wird. Neben dem rein rechnerischen Energiebedarf muss dann noch der tatsächliche Verbrauch mit allen notwendigen Erläuterungen aufgeführt werden.

Ausgestellt werden kann der Energiepass von verschiedenen Stellen. Voraussetzung ist, dass diese Stelle eine Ausbildung mit Bezug zum Bau hat. Sowohl Handwerker als auch Architekten sind berechtigt. Die Erfassung der Daten erfolgt durch die Person, die auch den Energiepass ausstellt. Mit der Ausstellung ist auch eine Beratung verbunden. Bei dieser Beratung erhält der Eigentümer der Immobilie Hinweise, wie die Energiekosten gesenkt werden können. Ob der Eigentümer die Empfehlungen jedoch umsetzt, steht ihm frei. Für gesonderte Energieberatungen gibt es auch staatlich Hilfen. Der Energiepass hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von insgesamt zehn Jahren. Wenn innerhalb dieser zehn Jahre Veränderungen an dem Gebäude oder den Wohnräumen vorgenommen werden, die den Energieverbrauch senken, so ist es möglich, vor Ablauf der Frist einen neuen Pass für die Immobilie ausstellen zu lassen. Da der Energiepass Auswirkungen auf den Wert einer Immobilie haben kann, wird empfohlen, bei Neuerungen auch direkt dafür zu sorgen, dass diese im Energiepass vermerkt werden.

Einen Energiepass müssen alle Immobilienbesitzer vorweisen, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Er hat einen ähnlichen Zweck wie die Energieeffizienzdarstellungen auf Elektrogeräten - die Käufer oder Mieter sollen vor dem Vertragsabschluss wissen, was für einen Energieverbrauch die Immobilie hat. Energiepässe werden ausschließlich für Immobilien, nicht aber für einzelne Wohnungen ausgestellt.

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